Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der 1st of 8  gestaltung & kommunikation und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der 1stof8 Medienproduktion weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
  • Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber der 1stof8 Medienproduktion eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% dervereinbarten Vergütung zu zahlen.
  • Die 1stof8 Medienproduktion überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die1stof8 Medienproduktion bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  • Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der 1stof8 Medienproduktion und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Die 1stof8 Medienproduktion hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard-und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der 1stof8 Medienproduktion eine Vertragsstrafein Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der 1stof8 Medienproduktion, bei  konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

Vergütung

  • Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
  • Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50%  der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung und Abnahme.
  • Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

Fremdleistungen

  • Die 1st of 8 gestaltung & kommunikation ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der 1stof8 Medienproduktion hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
  • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der 1stof8 Medienproduktion abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, der 1stof8 Medienproduktion im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die  sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

Eigentum, Rückgabepflicht

  • An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der 1stof8 Medienproduktion spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  • Herausgabe von DatenDie 1stof8 Medienproduktion ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die 1stof8 Medienproduktion ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  • Hat die 1stof8 Medienproduktion dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der 1stof8 Medienproduktions verändert werden.
  • Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
  • Die 1stof8 Medienproduktion haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der 1stof8 Medienproduktion ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
  • Korrektur, Produktionsüberwachung und BelegmusterDer Auftraggeber legt der 1stof8 Medienproduktion vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
  • Soll die 1stof8 Medienproduktion die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die 1stof8 Medienproduktion die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
  • Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der 1stof8 Medienproduktion zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

Haftung

  • Die 1stof8 Medienproduktion haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
  • Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
  • Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
  • Die 1stof8 Medienproduktion haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
  • Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der 1stof8 Medienproduktion geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  • Gestaltungsfreiheit und VorlagenIm Rahmen des Auftrags besteht für die 1stof8 Medienproduktion Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die 1stof8 Medienproduktion eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der 1stof8 Medienproduktion übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die 1stof8 Medienproduktion im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Vorzeitige Auflösung und Rücktritt

  • Der Rücktritt vom Vertrag kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Auch Widerruf der Übertragung einzelner Leistungen bedarf eines wichtigen Grundes.
  • Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag oder ein Widerruf einzelner Leistungen aus einem Grund, den die 1stof8 Medienproduktion nicht zu vertreten hat, so behält er den Anspruch auf die volle vertragliche Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 40% der Gebühr für diejenigen Leistungen, die die 1stof8 Medienproduktion bis zu dem Tage des Rücktritts noch nicht erbracht hat, vereinbart.
  • Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag oder ein Widerruf einzelner Leistungen aus einem Grund, den die 1stof8 Medienproduktion zu vertreten hat, so steht der 1stof8 Medienproduktion nur die Vergütung für diejenigen Leistungen zu, die er bis zum Tage des Rücktritts erbracht hat.

Schlussbestimmungen

  • Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der 1stof8 Medienproduktion als Gerichtsstand vereinbart.
  • Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.